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Meisterfachbetrieb Hygiene nach der Lebensmittelhygieneverordnung.

Bei Befall ist dieser sofort fachgerecht, bis zur vollständigen Tilgung zu bekämpfen. Viele unserer Kunden sind mit diesen Aufgaben überfordert, oder haben keine Zeit, dies für die zuständige Veterinärbehörde zufriedenstellend durchzuführen.

Wir haben emtspechend den Ansprüchen der Kunden, speziell zugeschnittene Konzepte und Überwachungsmaßnahmen entwickelt. In regelmäßigen Abständen werden die Schädlingsmonitore ausgwertet und gegebenenfalls ersetzt. Sollte Befall aufgetreten sein wird dieser sofort bekämpft, bevor er sich weiter ausbreiten kann. Der Kunde erhält kurz nach unserer Maßnahme eine Auswertung mit allen Monitoren und Befallsdaten.

Nach der Lebensmittelhygieneverordnung ist seit einiger Zeit jeder lebensmittelverarbeitende Betrieb verpflichtet, Schädlingsbefall zu überwachen und diesen zu dokumentieren!


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Schädlingsbekämfungsmittel
Tools & Tips


§ Infektionsschutzgesetz (IfSG)
§ Sozialgesetzbuch
§ Infektionsprävention

 


§ Betreiberverordnung
für Medizinprodukte


§ RKI-Richtlinie für
Krankenhaushygiene
Infektionsprävention

Geschäftsführung: Dipl.-Ing. (FH) Gunter Ehrhardt,
Email: gunter-ehrhardt@t-online.de